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Verhaltenskodex für Lieferanten
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Händlerzugang anfragen1. Einleitung
The Wallfashion House und ihre Tochtergesellschaften ("TWH") verpflichten sich zu integrem Geschäftsgebaren, Respekt vor den Menschen und Sorgfalt gegenüber der Umwelt. Wir sind uns bewusst, dass unsere Produkte auf Rohstoffen, Chemikalien, Verpackungsmaterialien, Logistik und Herstellungsprozessen beruhen, die ökologische und soziale Auswirkungen haben können. Deshalb streben wir langfristige, partnerschaftliche Beziehungen zu Lieferanten an, die unser Engagement für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln teilen.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten ("Kodex") legt die Standards und Erwartungen fest, die für alle Lieferanten gelten, die Waren oder Dienstleistungen an TWH liefern. Er ist ein integraler Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung. Die Einhaltung dieses Kodex ist Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit TWH.
2. Anwendungsbereich, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Dieser Kodex gilt für alle Lieferanten, Auftragnehmer, Berater, Vertreter, Vermittler, Vertriebspartner und andere Geschäftspartner (zusammen "Lieferanten"), die Waren oder Dienstleistungen an TWH liefern. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie diese Standards an ihre eigenen Lieferanten, Subunternehmer und andere relevante Geschäftspartner weitergeben und angemessene Schritte unternehmen, um die Einhaltung dieses Kodex in ihrer gesamten Lieferkette zu fördern.
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten ist auf den offiziellen Websites von The Wallfashion House und/oder ihren verbundenen Unternehmen öffentlich zugänglich. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie sich mit der jeweils aktuellen Fassung dieses Kodex vertraut machen und dessen fortlaufende Einhaltung sicherstellen.
3. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Vorschriften
Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften in den Ländern einhalten, in denen sie tätig sind und Geschäfte tätigen. Weichen lokales Recht und dieser Kodex voneinander ab, müssen Lieferanten, soweit gesetzlich zulässig, den höheren Standard anwenden.
Lieferanten sollten angemessene Governance-Strukturen, Richtlinien, Schulungen und interne Kontrollsysteme aufrechterhalten, um Verstöße gegen das Gesetz und gegen diesen Kodex zu verhindern, zu erkennen und zu beheben.
4. Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen
4.1 Achtung und Schutz der Menschenrechte
Lieferanten müssen international anerkannte Menschenrechte respektieren und alle Mitarbeiter und Stakeholder fair, würdevoll und respektvoll behandeln. Dies umfasst mindestens die Grundsätze der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs).
4.2 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Lieferanten müssen die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen und die Grundsätze der Chancengleichheit im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften respektieren.
4.3 Nichtdiskriminierung, Belästigung und Missbrauch
Lieferanten dürfen Mitarbeiter nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft oder Abstammung, Nationalität, Rasse, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion, politischer Ansicht oder eines anderen geschützten Merkmals diskriminieren oder Vergeltungsmaßnahmen unterziehen. Körperliche oder psychische Gewalt, Nötigung und sexuelle Belästigung dürfen nicht toleriert werden.
4.4 Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel
Lieferanten müssen sicherstellen, dass sie keine Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei oder Menschenhandel ausüben oder davon profitieren. Lieferanten müssen alle geltenden nationalen Gesetze und mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten, einschließlich derjenigen zu Zwangsarbeit (Übereinkommen Nr. 29 und 105) und Kinderarbeit (Übereinkommen Nr. 138 und 182).
4.5 Faire Löhne und Arbeitszeiten
Lieferanten müssen faire Löhne zahlen, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen gewähren und die maximalen Arbeitszeiten und Ruhezeiten gemäß dem lokalen Recht einhalten.
4.6 Landrechte und Sicherheitspraktiken
Lieferanten müssen von unrechtmäßigen Vertreibungen sowie dem Diebstahl von Land, Wald und Wasser absehen. Setzen Lieferanten Sicherheitspersonal ein, müssen sie sicherstellen, dass dieses Personal im Einklang mit dem geltenden Recht handelt und die Menschenrechte respektiert.
5. Gesundheit und Sicherheit
Lieferanten müssen die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleisten und ein Arbeitsumfeld aufrechterhalten, das zur Vermeidung von Unfällen beiträgt und Gesundheitsrisiken minimiert. Lieferanten müssen die geltenden Arbeitsschutzgesetze einhalten und sollten Mitarbeitern Schulungen und geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Lieferanten sollten Risikobewertungen, Vorfallmeldungen und Korrekturmaßnahmen umsetzen. Soweit zutreffend, werden Lieferanten ermutigt, sich an anerkannten Praktiken des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements (z. B. ISO 45001) sowie an kontinuierlicher Verbesserung zu orientieren.
6. Geschäftsethik und Integrität
6.1 Fairer Wettbewerb
Von Lieferanten wird erwartet, dass sie den Grundsatz des fairen Wettbewerbs beachten und das geltende Wettbewerbsrecht einhalten.
6.2 Korruptionsbekämpfung und Bestechung
TWH toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder anderen unlauteren Handelspraktiken. Lieferanten müssen das Geben, Erstellen oder Anbieten von Geschenken, Bewirtungen, Anreizen, Spenden, Sponsoring, Schmiergeldern oder anderen Vorteilen an Privatpersonen oder Amtsträger untersagen, wenn dies dazu dient, Geschäftsentscheidungen unlauter zu beeinflussen oder diese Personen zu einem Verstoß gegen ihre Pflichten zu bewegen.
6.3 Verhinderung von Geldwäsche
Lieferanten müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche einhalten und dürfen in keiner Weise an Geldwäscheaktivitäten beteiligt sein.
6.4 Interessenkonflikte
Lieferanten sollten alle tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte offenlegen, die die Geschäftsbeziehung mit TWH beeinflussen könnten oder den Anschein einer solchen Beeinflussung erwecken. Lieferanten müssen TWH umgehend informieren und Maßnahmen zur Minderung solcher Konflikte ergreifen.
7. Handelskonformität: Exportkontrollen und Sanktionen
Lieferanten müssen die geltenden Gesetze zur Ein- und Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie die geltenden Embargos und Sanktionen einhalten. Lieferanten müssen zudem geeignete Prüf- und Kontrollmechanismen aufrechterhalten, um, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Geschäfte mit sanktionierten Parteien zu verhindern.
8. Umweltschutz, Produktsicherheit und Produktintegrität
8.1 Umweltverantwortung
Lieferanten müssen alle relevanten Umweltgesetze einhalten und werden erwartet, anerkannte Umweltstandards anzuwenden. Lieferanten sollten natürliche Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll nutzen und die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt, Klima, Biodiversität und Wasserressourcen minimieren.
Lieferanten sollten geeignete Umwelt- und Sicherheitsmanagementsysteme einführen, um Umweltauswirkungen zu identifizieren, zu verhindern und zu reduzieren und die Leistung im Laufe der Zeit zu verbessern (z. B. Energieeffizienz, Abfallreduzierung und Vermeidung von Umweltverschmutzung).
8.2 Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
Lieferanten müssen die geltenden Chemikalien- und Produktsicherheitsvorschriften (einschließlich, sofern zutreffend, EU-REACH und CLP) einhalten und den sicheren Umgang, die Lagerung, den Transport, die Verwendung und die Entsorgung von Gefahrstoffen, Waren und Abfällen gewährleisten.
8.3 Verpackung und Kennzeichnung
Lieferanten müssen die geltenden Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung einhalten. Liefern Lieferanten Verpackungen oder verpackte Waren für den EU-Markt, müssen sie TWH mit Verpackungsspezifikationen und Nachweisen unterstützen, die zur Einhaltung der EU-Verpackungsvorschriften erforderlich sind (einschließlich Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und, soweit zutreffend, Kennzeichnungsanforderungen).
8.4 Entwaldungsfreie und naturpositive Beschaffung (soweit zutreffend)
Liefern Lieferanten Rohstoffe oder Materialien, die unter entwaldungsbezogene Anforderungen fallen können (z. B. Holz, Papier, Kautschuk oder andere relevante Produkte), müssen Lieferanten in der Lage sein, Rückverfolgbarkeitsinformationen sowie Nachweise für eine legale und entwaldungsfreie Beschaffung im Einklang mit den geltenden EU-Anforderungen vorzulegen.
9. Verantwortungsvolle Beschaffung und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
9.1 Konfliktmineralien und Hochrisikorohstoffe
Lieferanten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Rohstoffe in ihren Produkten direkt oder indirekt zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung bewaffneter Gruppen oder ähnlichen schädlichen Auswirkungen beitragen.
Soweit zutreffend, wird von Lieferanten erwartet, dass sie sich an international anerkannten Sorgfaltspflichtrahmen für Mineralien und Metalle aus konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten orientieren (z. B. die OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht) und relevante Informationen auf Anfrage bereitstellen.
9.2 Risikobasierte Sorgfaltspflicht und Transparenz
Lieferanten sollten eine risikobasierte Sorgfaltspflicht durchführen, um nachteilige Auswirkungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit und ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und zu beheben. Dies umfasst die Aufrechterhaltung geeigneter Managementsysteme, die Kartierung wesentlicher Risiken in der Lieferkette, soweit praktikabel, sowie die Einbindung von Subunternehmern zur Bewältigung identifizierter Risiken.
Lieferanten müssen TWH umgehend informieren, wenn ihnen erhebliche Vorfälle, rechtliche Verstöße, schwerwiegende Menschenrechtsprobleme oder Umweltschäden im Zusammenhang mit an TWH gelieferten Produkten oder Dienstleistungen bekannt werden.
10. Datenschutz, vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum
Lieferanten müssen die geltenden Datenschutz- und Privatsphärengesetze (einschließlich, sofern zutreffend, der DSGVO) einhalten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und geschäftlicher Informationen umsetzen.
Lieferanten müssen die Vertraulichkeit von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum von TWH und anderen Geschäftspartnern respektieren und gewährleisten. Solche Informationen dürfen nur für genehmigte Zwecke verwendet und müssen sicher gehandhabt werden.
11. Hinweisgebersysteme, Beschwerden und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Von Lieferanten wird erwartet, dass sie Mitarbeitern und Stakeholdern ermöglichen, Bedenken zu äußern oder mögliche rechtswidrige Praktiken oder Verstöße gegen diesen Kodex zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Lieferanten können ein eigenes Hinweisgebersystem einrichten oder sich einem branchenweiten System anschließen.
Darüber hinaus wird von Lieferanten erwartet, dass sie ihre Mitarbeiter über das Hinweisgeber- und Beschwerdesystem von TWH informieren, das per E-Mail unter compliance@dsn-group.de oder whistleblower@grandecogroup.com erreichbar ist.
Keine Form der direkten oder indirekten Vergeltung wird gegen Personen toleriert, die in gutem Glauben Bedenken äußern oder Fehlverhalten melden.
12. Überwachung, Audits, Korrekturmaßnahmen und Konsequenzen
TWH behält sich das Recht vor, Lieferanten zu bewerten oder Audits bzw. Bewertungen (direkt oder durch autorisierte Dritte) durchzuführen, um die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen. Lieferanten müssen relevante Informationen ordnungsgemäß dokumentieren und angeforderte Informationen und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist bereitstellen. TWH wird sich vorab mit dem Lieferanten in Verbindung setzen, um Umfang, Zeitpunkt und Ort eines Audits abzustimmen, es sei denn, eine sofortige Reaktion ist aufgrund eines erheblichen Risikos oder Vorfalls erforderlich.
Verstöße gegen diesen Kodex, insbesondere Verstöße im Zusammenhang mit Menschenrechten, Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz oder rechtlicher Compliance, müssen unverzüglich behoben werden. Lieferanten müssen mit TWH zusammenarbeiten, um geeignete Abhilfemaßnahmen zu identifizieren und wirksame Kontrollen einzuführen, um eine Wiederholung zu verhindern.
Behebt ein Lieferant ein Problem nicht innerhalb einer angemessenen Frist angemessen, behält sich TWH das Recht vor, die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund fristlos zu beenden, unbeschadet etwaiger anderer gesetzlicher oder vertraglicher Rechte.
13. Bestätigung des Lieferanten
Durch die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit TWH bestätigen die Lieferanten, dass sie diesen Kodex gelesen und verstanden haben, und verpflichten sich, ihn einzuhalten und diese Standards in ihrer gesamten Lieferkette zu fördern.